MVSL - Flugplatzordnung Staffelbach
- Allgemeines
Landschäden müssen unbedingt vermieden werden!
Jeder Benutzer des Geländes ist für verursachte Schäden selber verantwortlich (Versicherung). Der Verein lehnt jede Haftung ab.
Auch Besucher sollen höflich aber bestimmt auf die Regelungen der MVSL aufmerksam gemacht werden.
- Zufahrt
Die Zufahrt zur Piste hat von Staffelbach her zu erfolgen. Die MVSL hat keine Erlaubnis die Zufahrt von Moosleerau/ Reitnau her zu benutzen!
- Parkplätze
Nur bei Pos. 1 (Skizze) darf zum Parkieren ins Land gefahren werden!
Die Zufahrtwege sind freizuhalten. Als Ausnahme gilt das Be- und Entladen der Fahrzeuge. Der Anflug- und Startbereich ist dabei freizuhalten.
Das Parkfeld wird von der MVSL nicht gemäht.
- Modellpark
In diesem Raum halten sich die Piloten, Helfer und Zuschauer auf. (Skizze Pos. 2)
- Zuschauer
Zuschauer dürfen keinesfalls auf der Piste oder in der Anflugschneise geduldet werden und müssen darauf aufmerksam gemacht werden.
- Betreten der Piste
Das Betreten der Piste ist nur zum Starten oder Zurückholen der Flugmodelle erlaubt.
- Flugordnung
- Modellflugzeuge dürfen nicht in nachlässiger Weise betrieben werden.
- Personen oder Sachen Dritter dürfen nie gefährdet werden.
- Jeder Pilot ist für die Betriebssicherheit seines Modell zuständig und muss diese zu jeder Zeit gewährleisten können.
- Piloten welche gegen die Flugplatzordnung verstossen sind darauf aufmerksam zu machen.
- Es dürfen nicht mehr als 3 Motormodelle gleichzeitig in der Luft sein.
- Verbrennungsmotoren müssen mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein.
- An Sonntagen darf nur mit 4-Taktmotoren geflogen werden.
Ausnahme: Junioren der MVSL dürfen Anfängermodelle mit maximal 2.5 ccm betreiben. Diese müssen mit einem wirksamen Schalldämpfer versehen sein.
- Start und Landung sollen gegen den Wind erfolgen. Die gewählte Startrichtung ist beizubehalten.
- Die Figuren sind in der Pistenachse zu fliegen.
- Das Überfliegen von Personen im Tiefflug ist strikte verboten.
- Die Landung und das tiefe Überfliegen der Piste, ist von jedem Piloten mit den Worten "Achtung Landung" oder "Achtung tiefer Überflug" anzukündigen.
- Beim Zurückholen von Modellen nach Aussenlandungen muss der 'Landschaden' möglichst gering gehalten werden! Wird Landschaden verursacht ist der jeweilige Besitzer davon in Kenntnis zu setzen. Der Pilot ist gehalten sich zu entschuldigen und allenfalls Entschädigung zu leisten.
- Vor Start und Landung hat sich jeder Pilot darüber zu versichern, dass sich keine Personen, Tiere oder Fahrzeuge im An- oder Abflugbereich befinden.
- Kirchliche Feiertage
An folgenden kirchlichen Feiertagen ist das Fliegen mit motorisierten Flugmodellen nicht gestattet:
Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Bettag, Weihnachten
- Flugzeiten
Montag - Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 20.00 Uhr
Sonntag 14.00 bis 20.00 Uhr
- Platzbenützung
Die Benützung des Fluggeländes Staffelbach ist nur Mitgliedern der Modellfluggruppe Schöftland gestattet. Andere Aktivitäten als Modellfliegen sind nicht erlaubt. Falls ein Mitglied Gäste mitbringt, welche Modellflugzeuge betreiben, hat er diese detailliert über die Flugplatzordnung zu orientieren und sie bei Fehlverhalten unverzüglich darauf hinzuweisen. Wer regelmässig Gäste mitbringt hat den Vorstand darüber zu informieren. Allenfalls kann über eine Aufnahme im Verein diskutiert werden.
Schöftland, 25. 10. 1995

