: unser Fluggelände

Der MVSL verfügt über eine stattliche Rasenpiste zwischen Staffelbach und Attelwil, welche nur Mitgliedern zur Verfügung steht (siehe Kartenausschnitt).

Koordinaten: 2’646’109, 1’235’714


Pistenreglement Modellflugverein Schöftland MVSL

Allgemeines
Die Benützung des Fluggeländes Staffelbach ist nur Mitgliedern des Modellflugvereins Schöftland gestattet. Andere Aktivitäten als Modellfliegen sind nicht erlaubt. Falls ein Mitglied modellfliegende Gäste mitbringt, hat er diese detailliert über die Flugplatzordnung zu orientieren und sie bei Fehlverhalten unverzüglich darauf hinzuweisen. Landschäden müssen unbedingt vermieden werden. Jeder Benutzer des Geländes ist für verursachte Schäden selber verantwortlich. Der Verein lehnt jede Haftung ab. An Sonntagen darf nur mit lärmarmen Elektro- und 4-Taktmotoren geflogen werden. Der Betrieb von Jet-Turbinen ist am Sonntag nicht gestattet.

Zufahrt
Die Zufahrt zur Piste hat von Staffelbach her zu erfolgen.

Parkplätze
Zum Parkieren darf nur der vorgesehene Parkstreifen am Wegende benutzt werden.
Die Zufahrtwege sind freizuhalten. Zum Beladen ist der Landstreifen vor der Piste zu benutzen.

Modellpark
In diesem Raum halten sich die Piloten, Helfer und Zuschauer auf.

Zuschauer
Zuschauer dürfen keinesfalls auf der Piste oder in der Anflugschneise geduldet werden.

Flugordnung

  • Modellflugzeuge dürfen nicht in nachlässiger Weise betrieben werden.
  • Personen oder Sachen Dritter dürfen nie gefährdet werden.
  • Jeder Pilot ist für die Betriebssicherheit seines Modells verantwortlich.
  • Piloten, die gegen die Flugplatzordnung und die Sicherheit verstossen, sind darauf aufmerksam zu machen.
  • Die Figuren sind in der Pistenachse zu fliegen.
  • Das Überfliegen von Personen im Tiefflug ist verboten.
  • Vor Start und Landung hat sich jeder Pilot darüber zu versichern, dass sich keine Personen, Tiere oder Fahrzeuge im An- oder Abflugbereich befinden.
  • Jeder Pilot ist dafür verantwortlich, dass er mit seinem Modell keine bemannten Luftfahrzeuge gefährdet.

Kirchliche Feiertage
An folgenden kirchlichen Feiertagen ist das Fliegen mit motorisierten Flugmodellen nicht gestattet:  Karfreitag, Ostersonntag, Auffahrt, Pfingstsonntag, Bettag, Weihnachten

Flugzeiten
Montag – Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 20.00 Uhr
Sonntag 14.00 bis 20.00 Uhr